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Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: Start der Ausschreibung 2021

Ab sofort können Programm- und Projektgesuche eingereicht und damit Fördermittel für unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen beantragt werden. Insgesamt stehen 50 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung. Die Fördermittel für Projekte wurden für das Ausschreibungsjahr 2021 einmalig erhöht. 

Ab sofort können Anträge für Projekte und Programme eingereicht werden. Die Eingabefrist für Projektgesuche läuft bis 5. Februar 2021, diejenige für Programmgesuche bis 3. Mai 2021. Für die Projekte gibt es insgesamt drei Eingaberunden: Neben dem 5. Februar sind der 23. April und der 3. September 2021 Stichtage für eine Gesucheingabe.

Im Ausschreibungsjahr 2021 stehen insgesamt maximal 50 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.

Wettbewerbliche Ausschreibung 2021 soll Kontinuität beim Stromsparen sicherstellen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid19-Pandemie könnten dazu führen, dass Investitionen in Stromeffizienzmassnahmen zurückstellen. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat darum bereits im Sommer 2020 zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 24 Millionen Franken für die Programme zur Verfügung gestellt. Dadurch können Unternehmen und Haushalte noch bis Ende 2021 bis zu 30% höhere Förderbeiträge erhalten, wenn sie sich bis Ende 2021 für Investitionen in Stromeffizienzmassnahmen entscheiden.

Damit in den Unternehmen trotz Covid19-Pandemie weiterhin Stromsparmassnahmen umgesetzt werden, stehen 2021 für Projekte zudem mehr Fördermittel zur Verfügung als in den vergangenen Jahren. Diese Massnahme gilt einmalig für die drei Projekteingaberunden im 2021.

Werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausgeschöpft, wird in den drei Eingaberunden 2021 für Projekte einmalig ein abgemildertes wettbewerbliches Auswahlverfahren angewendet. Dadurch erhöhen sich die Chancen, einen Förderbeitrag für ein eingereichtes Projekt zu erhalten.

Wettbewerbliche Ausschreibungen: So funktioniert das Förderinstrument

Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist ein wichtiges Kernelement von ProKilowatt. Das Wettbewerbskriterium ist das Verhältnis von Förderfranken zur eingesparten Kilowattstunde Strom. Unterstützt werden diejenigen Projekte und Programme, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen.

Über die Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftlichen Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. Die Fördermittel werden über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze (Netzzuschlagsfonds) finanziert. Dabei kommen zwei verschiedene Arten von Fördermechanismen zur Anwendung: Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel von einem "Dritten", dem sogenannten Programmträger (z.B. Branchenverband, Ingenieurbüro oder EVU), an die teilnehmenden Unternehmen und Haushalte ausbezahlt. Für die Abwicklung ist die Firma CimArk SA in Sion im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich.

Adresse für Rückfragen

ProKilowatt, Geschäftsstelle für Wettbewerbliche Ausschreibungen
c/o CimArk SA, 1950 Sion, 027 322 17 79
Simone Hegner, Fachspezialistin BFE Wettbewerbliche Ausschreibungen, 058 460 53 24
Medienstelle BFE, Tel. 058 460 81 52