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Sicherheitskonzept gemäss BauAV für Serviceaufträge

Gemäss der seit 1. Januar 2022 geltenden Bauarbeitenverordnung (BauAV) muss für alle Bauarbeiten ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erarbeitet werden. Dies gilt auch für Servicearbeiten. EIT.swiss hat zusammen mit der Suva nun eine praxistaugliche Lösung entwickelt, welche den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.

Die nach intensiven Diskussionen erarbeitete Lösung beinhaltet zwei Elemente: Einerseits muss mit allen betroffenen Mitarbeitenden im Servicebereich regelmässig (mind. jährlich) eine Instruktion über die gängigsten Gefahren im Servicebereich durchgeführt werden. Und andererseits sind die Gefahren bei einem Auftrag vor Beginn der Arbeiten auf einem Kurzformular festzuhalten.

Eine wichtige Rolle kommt dabei der betrieblichen Gefahrenermittlung zu. Jedes Unternehmen kann mittels Gefahrenermittlung jene Gefahren festhalten, die es im Rahmen seiner Tätigkeit zu erwartet hat. Die Branchenlösung Batisec bietet dazu in ihrem Handbuch (Kapitel 5) Vorlagen für Gefahrenermittlungen in den Bereichen Elektro, Gebäudetechnik, Büro und eben neu Servicearbeiten. Die dadurch erhobenen Gefahren sollten Teil der regelmässigen Instruktion sein, die die Betriebe mit ihren Servicekräften durchführen. Die so instruierten Inhalte gelten dann als „Standardgefahren“. Dabei sind die Unternehmen frei darin, Gefahren festzulegen, welche sie standardgemäss erwarten. Bsp. kann ein Elektrounternehmen, das sich auf die Arbeit im EX-Bereich spezialisiert hat, entsprechende Gefahren als Standard definieren. Die geschulte Belegschaft muss die Instruktion quittieren.

Vor Ort müssen die Servicefachleute nach einer kurzen Inaugenscheinnahme festhalten, ob am Arbeitsort nur die geschulten Standardgefahren oder weitergehende Gefahren vorliegen und welche Massnahmen deshalb getroffen werden müssen. Dies hilft auch bei der Verrechnung, z.B. falls zusätzliche PSA oder andere zusätzliche Arbeitsmittel benötigt werden. Es ist wichtig, dass die Aufzeichnung der Gefahren vor Beginn der Arbeiten erfolgt und quittiert wird. Batisec stellt für die Inaugenscheinnahme ein Kurzformular zur Verfügung. Unternehmen können aber auch eigene Dokumente verwenden. EIT.swiss empfiehlt, das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept in die Auftrags- bzw. Rapportformulare zu integrieren. Eine Anpassung der Rapportblöcke von EIT.swiss ist in Vorbereitung.

Mit der regelmässigen, nachgewiesenen Instruktion und dem Kurzformular sind die Anforderungen der BauAV erfüllt. Wichtig ist, dass beide Elemente berücksichtigt werden. Durch die freie Festlegung der Standardgefahren besteht für die Unternehmen ein hohes Mass an Flexibilität. Mit der kurzen Inaugenscheinnahme vor Beginn der Arbeiten und der Prüfung, ob die Arbeiten dem Standard SiKo entsprechen, haben EIT.swiss und die Suva eine Lösung gefunden, die in der Praxis mit einem vernünftigen Zeitaufwand umgesetzt werden kann und gleichzeitig zur Steigerung der Arbeitssicherheit beiträgt.