EIT.zentralschweiz
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Anmeldung QV-Feier

Wichtige Hinweise

  • Kurzfristige Abmeldungen (bei bestandenem QV) werden verrechnet.
  • Alle in einem Betrieb mit Absolvent*innen tätigen Personen, müssen sich zwingend über das Kontingent des/der Lernenden anmelden (zB. Prüfungsexperten).

Anzahl Begleitpersonen

  • QV-Absolvent*innen:
    Fünf zusätzliche Begleitpersonen (inkl. Angehörige, Berufsbildner und weitere Personen aus dem Betrieb).
  • Hauptsponsor: Max. vier Personen
  • Co-Sponsoren: Max. zwei Personen
  • Gäste, Gönner, Prüfungsexperten und restliche:
    Max. eine Person (ohne Begleitpersonen).

Felder mit einem * müssen zwingend ausgefüllt werden.


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