Anmeldung QV-Feier
Wichtige Hinweise
- Kurzfristige Abmeldungen (bei bestandenem QV) werden verrechnet.
- Alle in einem Betrieb mit Absolvent*innen tätigen Personen, müssen sich zwingend über das Kontingent des/der Lernenden anmelden (zB. Prüfungsexperten).
Anzahl Begleitpersonen
- QV-Absolvent*innen:
Fünf zusätzliche Begleitpersonen (inkl. Angehörige, Berufsbildner und weitere Personen aus dem Betrieb). - Hauptsponsor: Max. vier Personen
- Co-Sponsoren: Max. zwei Personen
- Gäste, Gönner, Prüfungsexperten und restliche:
Max. eine Person (ohne Begleitpersonen).